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Die Kündigung der Kfz Versicherung - richtig ist wichtig
Geschrieben von Martin   
Mittwoch, 19. Oktober 2011

[Anzeige] Wer mit dem Gedanken spielt, sich von seiner aktuellen Kfz Versicherung zu trennen, der sollte sich den geschlossenen Vertrag zunächst einmal genau ansehen. Denn je nach Versicherer könnten die Möglichkeiten einer Auflösung der Vereinbarungen durchaus variieren. Die Laufzeiten der Verträge können entweder über ein Kalenderjahr oder über den Zeitraum eines Versicherungsjahres laufen. Das Kalenderjahr endet am 31. Dezember. Das Versicherungsjahr hingegen, endet genau ein Jahr nachdem der Vertrag in Kraft trat. Sollten Sie also einen Versicherungsvertrag am 01. August unterschrieben haben, endet dieser am 31. Juli des Folgejahres. Grundsätzlich sind die Kfz Versicherungen auf das Kalenderjahr ausgelegt. In einigen Fällen kann aber auch ein Zeitraum im Vertrag festgehalten sein, der inmitten des Jahres endet.

 

Die Kündigungsfrist - am besten notieren

 

Für Versicherungen gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, dass man diese einen Monat vor Ablauf des Jahres kündigen kann. Da bei der Kfz Versicherung die Verträge in der Regel Ende des Jahres, also am 31. Dezember enden, ist der 30. November das Datum, zu welchem der Assekuranz die Kündigung vorliegen muss. Alljährlich ist dieses Datum daher in Autofahrerkreisen und in der Werbung in aller Munde.

Reicht ein Anruf oder eine E-Mail?

 

Die Kündigung muss eine Unterschrift enthalten. Daher sind der Anruf oder die E-Mail nicht tauglich, um einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Wer ein Telefaxgerät sein Eigen nennt kann dieses verwenden, um dem Versicherungsgeber die Kündigung zu übermitteln. Als sicherste Methode gilt jedoch nach wie vor der Einschreibebrief. Hier hat man den unabhängigen Nachweis, dass das Schriftstück zugestellt ist. Wer einen Rückschein beauftragt, kann sogar nachvollziehen, wann und von wem der Kündigungsbrief im Hause der Versicherung entgegengenommen wurde.
 

Rechtzeitig nach einer Alternative umschauen

 

Falls Sie Ihren Vertrag mit dem gegenwärtigen Versicherer kündigen und keinen Anschlussvertrag abschließen, laufen Sie Gefahr gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu verstoßen. Die Kaskoversicherung ist zwar freiwillig, wer aber ohne Haftpflichtversicherung mit einem Pkw im Straßenverkehr unterwegs ist, läuft Gefahr mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Um einen günstigen Anschlussvertrag zu finden, lohnt es sich, die Angebote gegenüberzustellen. Die Autoversicherung vergleichen bei TopTarif ist eine der Alternativen, um einen wirtschaftlichern und auf Sie zugeschnittenen Vertrag zu entdecken. Einen wichtigen Hinweis sollte man zudem beachten. Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind meist unabhängig voneinander gestaltete Verträge. Wer also beide Versicherungen kündigen möchte, sollte dies in seinem Schreiben deutlich vermerken.

 
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